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In Deutschland konsumieren ca. 3 Millionen Menschen gelegentlich oder regelmäßig Cannabisprodukte. Nach bisheriger Gesetzeslage und Rechtspraxis droht diesen 3 Millionen der Entzug des Führerscheins, selbst wenn sie nie unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führten. Mit Beschluss vom 8.7.2002 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig: Die Kammer geht davon aus, dass der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr für sich allein kein hinreichendes Verdachtselement bildet. In Deutschland konsumieren ca. 3 Millionen Menschen gelegentlich oder regelmäßig Cannabisprodukte. Nach derzeitiger Gesetzeslage und Rechtspraxis droht diesen 3 Millionen der Entzug des Führerscheins, selbst wenn sie nie unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führten. Immer mehr Juristen und Wissenschaftler halten die derzeitige Praxis für (verfassungs)rechtlich bedenklich und wissenschaftlich nicht haltbar. Sie sehen eine deutliche Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten gegenüb
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