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Die obligatorischen Informationen zu Lebensmitteln nach LMIV sollten auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem daran angebrachten Etikett angebracht werden. In Deutschland ist die Kennzeichnung deutschsprachig (vergleiche § 2 LMIDV). Bei Produkten mit ausländischer Erklärung bedeutet dies, dass sie ein zusätzliches Etikett in Form eines Aufklebers mit den Angaben in deutscher Sprache tragen müssen.
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