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Seit Oktober 2019 besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Mit dem 31.12.2020 treten hier Neuerungen auf und eine systematische und physische Kennzeichnung an der Drohne werden Pflicht (e-ID) Seit Oktober 2019 besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Mit dem 31.12.2020 treten hier Neuerungen auf und eine systematische und physische Kennzeichnung an der Drohne werden Pflicht (e-ID) Drohnenkennzeichen im KFZ-Kennzeichen-Design in Orginal und weiteren Farben erhältlich Als Namens- und/oder Adressschild mit oder ohne e-ID verfügbar Aluminium Silber Größe - 30x10mm, gestochen scharfe Beschriftung durch moderne Lasermarkiersysteme, selbstklebend