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Als Schönungsmittel (mit negativer Ladung) wird dann zugegeben, wenn eine Klärung mit Gelatine beabsichtigt ist, der betreffende Saft oder Most selbst jedoch nicht genügend Gerbstoff enthält. Dosierung: 2-3g / 100 L Vor allem verwendet bei Rotweinen. Hat neben einer Bukett verbessernden Wirkung auch eine stabilisierende Wirkung auf Anthocyan (roter Farbstoff). Dosierung: 1-3 g/10 l. Veredelt den Geschmack – Verleiht dem Wein Körper, Struktur und ein harmonisches Mundgefühl.